Laufende Steuerberatung
Mit GRASL & PARTNER im Steueralltag bestehen
Als Steuerberater sind wir verlässliche Partner unserer Kunden in allen steuerlichen Angelegenheiten. Die strenge Verschwiegenheit ist gesetzlich vorgeschrieben und Grundlage unserer Tätigkeiten. Auf dieser Basis sorgen wir dafür, dass alle steuerrechtlichen Verpflichtungen genau und zeitgerecht erfüllt werden und haben dabei immer die Optimierung der steuerlichen Situation unserer Klienten im Fokus.
Unser Leistungsangebot umfasst folgende Bereiche:
- Umfassende Beratung und Unterstützung in allen steuerlichen Angelegenheiten
- Ermittlung, Festlegung und Umsetzung der besten steuerlichen Strategien unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte
- ständiger Informationsaustausch mit unseren Kunden, um durch laufende Steuerplanung ein optimales steuerliches Ergebnis erzielen zu können
- Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen, Einnahmen- und Ausgabenrechnungen sowie Überschussrechnungen
- Ausarbeitung von Steuererklärungen und Überprüfung von Steuerbescheiden
- Vertretung vor Steuerbehörden (Kontakt mit Finanzämtern auf elektronischem, schriftlichen oder persönlichem Wege, Abwicklung von Betriebsprüfungen etc.)
- Beurteilung steuerlicher Rechtsfragen
- Erstellung von Planungsrechnungen zur Reduktion der Steuerbelastung
- laufende Information unserer Klienten über steuerlich relevante Themen wie beispielsweise Steuerbegünstigungen, Änderungen der Rechtslage oder neue Gestaltungsmöglichkeiten
Abwicklung von Prüfungen durch Behörden
Mit GRASL & PARTNER Prüfungen gelassen abwickeln
Obwohl Prüfungen durch Abgabenbehörden bei jedem Unternehmen mehr oder weniger regelmäßig stattfinden, ist die Ankündigung einer Prüfung meist mit Unsicherheiten verbunden. Mit unserer Erfahrung können wir Sie bei der möglichst reibungslosen Abwicklung von Prüfungen durch Behörden unterstützen.
Nachdem sich die Prüfung bei Ihnen oder uns als steuerlichem Vertreter angemeldet hat, werden wir zuerst in einem Vorbereitungsgespräch mit Ihnen mögliche Diskussionspunkte herausfinden und bereits im Vorfeld wirksame Gegenstrategien entwickeln. Wir helfen Ihnen nicht nur, Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen, sondern auch Ihre steuerlichen Rechte zu wahren. Vor der Prüfung werden wir auch besprechen, ob eine Selbstanzeige erstattet werden soll, um Straffreiheit für mögliche abgaberechtliche Versäumnisse der Vergangenheit zu erlangen.
Sollte im Rahmen der Prüfung eine Besichtigung Ihres Betriebes stattfinden, sind wir dabei anwesend, um Sie zu unterstützen und allfällige Fragen zu beantworten.
Bei der Schlussbesprechung, an der meistens auch der Vorgesetzte des Prüfers teilnimmt, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Wir können diese Besprechung aber auch für Sie erledigen, da Ihre Anwesenheit dabei nicht zwingend erforderlich ist.
Internationale Steuerberatung
Mit GRASL & PARTNER grenzüberschreitend tätig sein
Ob internationale Geschäftspartner, Lieferungen über die Grenze, Vermögensbestände im Ausland oder Tätigkeiten in mehreren Staaten – die Berührungspunkte mit dem Steuerrecht anderer Staaten sind mittlerweile alltäglich geworden. Dabei benötigen nicht nur große Unternehmen, sondern auch Klein- und Mittelbetriebe oder Privatpersonen steuerliche Beratung bei internationalen Sachverhalten.
Wir können Sie beispielsweise in folgenden Fällen mit internationalem Bezug unterstützen:
- Einkünfte aus dem Ausland
- Vermögensbestände im Ausland
- Wohnsitz im Ausland und Einkünfte oder Vermögen im Inland
- Transaktionen mit internationalen Vertragspartnern
- umsatzsteuerlich richtige Rechnungsausstellung bei internationalen Sachverhalten
- Erbringung von Dienstleistungen im Ausland
- Unternehmensexpansion im Ausland (z.B. Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung)
- Erbringung von Dienstleistungen ausländischer Unternehmer in Österreich (ZKO-Meldungen)
- steuerliche Optimierung durch Ausnützung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
- Analyse von Steuerrisiken bzw. Steuervorteilen in Zusammenhang mit internationalen Transaktionen
Umgründungen
Mit GRASL & PARTNER die Rechtsform ändern
Die gewählte Rechtsform, mit der ein Unternehmen betrieben wird, muss nicht für immer optimal sein. Durch wachsenden Geschäftsumfang, geänderte Ertragslage, neue Tätigkeitsbereiche oder andere Eigentümerstrukturen kann eine Änderung der Rechtsform, eine sogenannte Umgründung, erforderlich werden, um als Unternehmen erfolgreich bleiben zu können.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Umgründungen werden durch das Umgründungssteuergesetz und zahlreiche Bestimmungen des Gesellschaftsrechts (Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Umwandlungsgesetz und Spaltungsgesetz) vorgegeben. Aufgrund der Vielzahl von relevanten Rechtsgebieten handelt es sich bei Umgründungen um ein komplexes Thema, das aber, richtig umgesetzt, zahlreiche Möglichkeiten zur Kostensenkung und steuerlichen Optimierung bietet.
Bei Umgründungen beraten wir Sie in folgenden Bereichen:
- Erstellung eines Gesamtkonzeptes hinsichtlich der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Vorteile einer Umgründung
- gemeinsame Beratung mit Rechtsanwalt und Notar in gesellschaftsrechtlichen Fragen
- Begutachtung der Umgründungsverträge aus steuerrechtlicher Sicht
- Erstellung der Umgründungsbilanzen
- Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert für Firmenbuchgerichte und Finanzämter
- Übernahme der erforderlichen Meldungen bei Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern und sonstigen Behörden
- Durchführung der notwendigen Umstellungen im Rechnungswesen u.v.m.